Der Heilige Berg Áthos
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Einreise

Die Einreisebestimmungen für die Mönchsrepublik sind streng. So erhalten grundsätzlich nur Männer ab 18 Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung. Jugendliche unter 18 Jahre können in Begleitung des Vaters oder eines anderen erwachsenen Mannes einreisen. In letzterem Fall ist jedoch eine Einverständniserklärung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten erforderlich. Frauen ist der Zugang generell verwehrt.

Eine Aufenthaltsgenehmigung gilt für maximal 4 Tage (3 Nächte). Eine Verlängerung kann nur durch den Abt eines Klosters genehmigt werden, wenn man darum bittet. Einer solchen Bitte wird aber in den seltensten Fällen entsprochen.

Pro Tag werden höchstens 10 Zutrittsgenehmigungen für ausländische Besucher ausgestellt, wobei der Erhalt einer solchen bereits einige Anstrengungen mit sich bringt. So muß man sich zunächst einmal telefonisch oder schriftlich an das Pilgerbüro der Heiligen Gemeinde des Athos in Thessaloniki wenden und einen Terminwunsch für den Besuch angeben.

Ist dies erledigt, sendet man eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses auf dem Postweg ans Pilgerbüro. Anschließend bekommt man den Terminwunsch schriftlich bestätigt. Spätestens zwei Wochen vor dem Termin sollte man sich erneut mit dem Pilgerbüro in Thessaloniki in Verbindung setzen, da die Vormerkung ansonsten verfällt.

Spätestens am Tag vor der geplanten und genehmigten Einreise in die Mönchsrepublik muß man dann persönlich beim Pilgerbüro in Thessaloniki vorsprechen, wo dann Ausweis und Einreisegenehmigung überprüft werden. Ein Empfehlungsschreiben des Deutschen Konsulats in Thessaloniki, der Deutschen Botschaft in Athen oder von der eigenen Kirchengemeinde wird inzwischen nicht mehr benötigt.

All diese Formalitäten kann man sich allerdings meist sparen, wenn man weder ein religiöses oder zumindest ein wissenschaftliches bzw. kunsthistorisches Interesse ernsthaft als Besuchsgrund anbringen kann. Sollte ein Besuchswunsch vom Pilgerbüro abgelehnt werden, so ist diese Entscheidung generell nicht anfechtbar.

Damit aber noch nicht genug, denn die endgültige Aufenthaltserlaubnis "Diamonitirion" für den Heiligen Berg erhält man gegen Gebühr erst kurz vor Abfahrt des Schiffes nach Dafni am Hafen von Ouranoupoli. Und zwar im dortigen Pilgerbüro, dem "Permit Issuing Department" des "Holy Executive of the Mount Athos Pilgrims Bureau".

Geistliche jeglicher Konfession – auch Orthodoxe - benötigen zwingend eine offizielle Erlaubnis des Ökumenischen Patriarchats Konstantinopel in Istanbul. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich einzureichen, wobei ein Empfehlungsschreiben des eigenen Bischofs bzw. der Kirchenleitung beizulegen ist. Um die teilweise langen Bearbeitungszeiten beim Patriarchat zu verkürzen, kann es von Vorteil sein, wenn man sich zusätzlich ein weiteres Empfehlungsschreiben des zuständigen orthodoxen Bischofs besorgt und mit einreicht.

In jedem Fall kommen auch Geistliche nicht um das Pilgerbüro in Thessaloniki herum. Für sie gilt das gleiche Verfahren wie für alle anderen auch.

Für Christen orthodoxer Konfession werden meistens Sondergenehmigungen erteilt, auch wenn bereits die 10-Mann-Grenze erreicht ist. Dazu muß man sich mit einer entsprechenden kirchlichen Bescheinigung der eigenen orthodoxen Kirchengemeinde ans Bistum in Thessaloniki wenden.


(Diese und weitere Informationen - z.B. Adressen - zur Einreise in die Mönchsrepublik sind auch als Download im PDF-Format verfügbar.)

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Michael Brüser
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